Eine 14-jährige Schülerin hatte ein Bild ihres Lehrers auf Facebook hochgeladen und ihn fies beleidigt. Das wollte der Lehrer nicht einfach so hinnehmen und hat sich gerichtlich gewehrt – mit Erfolg: Die Schülerin muss Sozialstunden leisten. Also Vorsicht: Gewagte Aussagen, die wir im Netz treffen, können auch im realen Leben große Auswirkungen für uns haben.

Die Schülerin hatte das Foto heimlich im Unterricht aufgenommen, auf Facebook gepostet und mit den Worten „Behinderter Lehrer ever“ kommentiert.

Dabei hat sich das Mädchen gleich zweifach auf dünnes Eis begeben. Bei der Veröffentlichung des Bildes hat die Schülerin das Recht am eigenen Bild nicht beachtet: Sie hat ohne Einverständnis des Lehrers das Bild im Internet hochgeladen.

Doch was das Fass sicherlich zum Überlaufen gebracht hat, war die fiese Bildunterschrift. Der Lehrer hat sich durch die Worte der Schülerin beleidigt und beschimpft gefühlt. Beleidigungen und Cybermobbing sind aber natürlich auch im Netz verboten!

Strafe muss sein

Die Schülerin hat Glück, denn Sie war zum Zeitpunkt der Tat erst 14 Jahre alt. Damit ist sie zwar strafmündig, jedoch wurde das Jugendstrafrecht angewendet. So muss das Mädchen für ihren Facebook-Post mit 20 Sozialstunden geradestehen.

Der Lehrer, der seine Schülerin verklagt hat, hat damit ein Zeichen gesetzt. Vielleicht werden in Zukunft noch mehr Lehrer gegen ihre Schüler vorgehen. Denn Fälle wie dieser sind leider keine Seltenheit.

Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass alles, was wir online posten und veröffentlichen, Konsequenzen haben kann – vor allem dann, wenn wir unserem Ärger Luft machen wollen. In Deutschland herrscht zwar Meinungsfreiheit, das heißt jedoch nicht, dass wir unsere Mitmenschen beleidigen oder verleumden dürfen – weder online noch offline.

Artikel vom 08.06.2016.