Begriffserklärung

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die eine Straftat begangen haben. In Ausnahmen werden auch Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Hier geht man davon aus, dass Jugendliche noch in der Entwicklung sind und ihre Persönlichkeit und ihr Verständnis von Recht und Unrecht noch ausbilden. Deshalb steht bei der Bestrafung die Erziehung der Jugendlichen im Vordergrund. Nur in Ausnahmen soll für Jugendliche eine Jugendstrafe in einer Haftanstalt verhängt werden.

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