Du bist online einem Cybergroomer begegnet und fragst dich, ob das eigentlich legal ist?

Bei Cybergrooming versuchen Erwachsene, meist Männer, junge Menschen online zu kontaktieren und sie dann zu sexuellen Handlungen zu überreden. Woran du Cybergrooming erkennen kannst, kannst du hier nachlesen. Wichtig ist aber auch zu wissen: Cybergrooming ist eine Straftat! Hier kommen alle wichtigen Fakten dazu.

Cybergrooming ist strafbar!

Nach den Paragraphen 176a und 176b im Strafgesetztbuch (StGB) ist Cybergrooming strafbar. Es handelt sich bei Cybergrooming nämlich um eine besondere Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern – klar, dass das eine Straftat ist. Wichtig zu wissen: Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch von Cybergrooming strafbar
Das heißt, wenn ein Täter versucht, dich zu sexuellen Handlungen zu überreden, macht er sich bereits strafbar. Das gilt also auch, wenn du gar nicht mitmachst.

polizei

Diese Handlungen sind strafbar:

  • Der Täter will dich zu sexuellen Handlungen bringen, zum Beispiel mit dir selbst, mit dem Täter oder sogar einer anderen Person. Das ist unter anderem der Fall, wenn der Cybergroomer möchte, dass du dich vor ihm selbst befriedigst oder, dass du ihn (an intimen Stellen) streichelst, anfasst oder dass du das vor ihm mit einer anderen Person machst.
  • Der Täter will, dass du (kinder-)pornografisches Material anfertigst und an ihn sendest. Das passiert zum Beispiel, wenn er dich nach sexy Nacktfotos fragt oder von dir möchte, dass du dich Oben-Ohne fotografierst. Dazu gehört auch, wenn er möchte, dass du dich vor der Kamera selbst befriedigst oder mit jemandem sexuellen Kontakt hast und dieses Material dann an ihn schickst. Das ist auch gemäß Paragraph 184b StGB strafbar, denn hier geht es um den Besitz von Kinderpornografie und der ist absolut verboten!
  • Der Täter schickt dir immer wieder pornografische Inhalte. Dazu können neben Pornofilmen oder Kurzvideos auch Bilder von seinem steifen Penis gehören.

So bekommt der Täter seine Strafe

Wenn du einen Cybergroomer online erkennst, dann hol dir gleich Hilfe! Frag zum Beispiel deine Eltern oder eine andere erwachsene Person. Gemeinsam könnt ihr Screenshots der Chats anfertigen, so habt ihr Beweise. Wendet euch dann direkt an die Polizei. 

Achtung: Werde nicht selbst zum Detektiv

Sobald dir ein Cybergroomer aufgefallen ist, solltest du dich mit Erwachsenen direkt an die Polizei wenden. Versuche nicht, selbst mehr über den Täter herauszufinden, sondern überlass das den Fachfrauen und Fachmännern von der Polizei!

Artikel vom 28.01.2022.