Ungefragt im Netz?

Jeden Tag werden unzählige Fotos und Videos aufgenommen und in den Sozialen Medien hochgeladen. Was seit vielen Jahren zu unserem Alltag gehört, kann manchmal aber auch echt unangenehm sein, nämlich dann, wenn man eigentlich gerade nicht fotografiert werden will oder wenn Bilder ungefragt im Netz landen! Dazu zählt zum Beispiel, wenn eine Freundin oder ein Freund ein Selfie in die Story postet, obwohl du dir auf dem Foto gar nicht gefällst. Wenn deine Eltern ein peinliches Kinderfoto von dir hochladen oder Sticker von dir ungefragt durch den Klassenchat gehen. Super unangenehm! Vielleicht ertappst du dich aber gerade auch selber dabei, dass du so etwas schon einmal bei anderen gemacht hast? Dann lies jetzt aufmerksam weiter, denn …

… das alles ist nicht erlaubt!

In Deutschland gibt es dafür nämlich ein Gesetz: Das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht ist in Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes geregelt und gilt für jeden Menschen. In dem Gesetz steht drin, dass Bilder und Videos, auf denen du deutlich zu sehen bist, nicht ohne deine Erlaubnis weiterverbreitet oder im Internet hochgeladen werden dürfen.

Wenn du gerade zwischen acht bis 17 Jahren alt bist, hier eine kleine Zusatzinfo: Natürlich gilt auch bei dir das Recht am eigenen Bild. Da du aber noch nicht volljährig bist, ist es gesetzlich so geregelt, dass sowohl du als auch deine Eltern darüber bestimmen dürfen, welche Bilder von dir veröffentlicht werden dürfen. Bei Unter-8-Jährigen entscheiden allein die Erziehungsberechtigten.

Hat das Recht am eigenen Bild auch Ausnahmen?

Ja, tatsächlich. Stell dir zum Beispiel mal vor du bist am Eifelturm, Brandenburger Tor oder am Schiefen Turm von Pisa. Hier ein Foto zu machen, auf dem wirklich gar keine Touris drauf sind – beinahe unmöglich. Verstoßen alle Leute, die hier ein Foto machen jetzt gegen das Gesetz? Nein. Zumindest nicht, wenn die Personen auf den Bildern nur Beiwerk sind und nicht eindeutig zu erkennen sind. Auch bei öffentlichen Anlässen und Großveranstaltungen, wie etwa bei Demonstrationen oder Konzerten, darf unter dieser Bedingung fotografiert werden.

Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du Personen auf deinen Bildern aber auch verpixeln oder den Bildausschnitt so wählen, dass keine Menschen zu erkennen sind.

Brandenburger Tor

Was ist, wenn ich ungefragt fotografiert werde, das Bild aber nicht veröffentlicht wird?

Auch das ist nicht in Ordnung. Selbst wenn nicht beabsichtigt ist, dass das Foto oder das Video veröffentlicht wird, musst du erst zustimmen. Wenn du schon über 18 Jahre alt bist, kann es hierfür aber schon ausreichen, wenn du lächelnd in die Kamera guckst oder anders bemerkbar machst, dass die Aufnahme für dich in Ordnung ist. Professionelle Fotografen gehen in solchen Fällen lieber auf Nummer sicher und holen zuvor eine schriftliche Erlaubnis ein. Auch in der Schule wird in der Regel ein Zettel an dich und deine Eltern verteilt, auf denen Ihr angeben müsst, ob Fotos von euch gemacht und verbreitet werden dürfen.
 

Achtung

Eine Sache ist beim Fotografieren besonders kritisch: Wenn der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird. Das ist beispielsweise, wenn du gerade in der Umkleidekabine, auf der Toilette oder in deinem privaten Zimmer bist. Wird hier ungefragt ein Bild von dir gemacht, hat sich jemand laut Paragraf 201a des Strafgesetzbuches strafbar gemacht. Ein solcher Verstoß kann sogar eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen!​​​

Was du gegen ungewollte Fotos machen kannst

Jetzt, wo du über dein Recht Bescheid weißt, kannst du andere aufklären. Sage deinen Mitschülern, Freunden oder Eltern, dass es verboten ist, andere ohne Erlaubnis zu fotografieren oder Bilder ungefragt zu verbreiten. Bitte sie darum die Bilder wieder zu löschen und aus dem Internet zu entfernen. Du kannst auch deine Lehrer mal auf das Thema ansprechen und fragen, ob ihr das Thema gemeinsam in der Klasse besprechen könnt. An viele Schulen wird das Thema sowieso im Unterricht behandelt.

Was ist aber, wenn jemand trotzdem weitermacht?

Auf dein Recht hinzuweisen ist das eine. Leider kann es aber passieren, dass sich jemand trotzdem nicht davon beindrucken lässt und munter weitermacht! Das solltest du dir aber nicht gefallen lassen und dir Hilfe holen. Sprich eine erwachsene Vertrauensperson, wie eine Lehrkraft oder deine Eltern, auf die Situation an. Wenn das alles immer noch nichts bringt, gibt es noch einen letzten Schritt: Den Weg zur Polizei! Da hier jemand gegen dein Recht verstoßen hat, kannst du eine Anzeige aufgeben. Sind die Bilder von dir bereits im Internet solltest du – so unangenehm wie es auch ist – einen Screenshot machen, um der Polizei Beweise vorlegen zu können.

Wie die Polizei in solchen Fällen dann vorgeht und welche Strafen auf die Täter warten, kannst du dir in unserem Interview mit dem Landeskriminalamt ansehen.

Extremfall: Nacktbilder

Es ist schon unangenehm genug, wenn du bemerkst, dass du heimlich fotografiert wirst oder Bilder von dir im Netz landen, welche dir nicht gefallen. Aber stell dir vor auf dem Bild bist du nackt. Ein absolutes Horrorszenario. Falls du oder Freunde von dir von einer solchen Situation betroffen sind, kannst du unter diesem Link nachlesen, wie man jetzt vorgehen sollte oder dir dieses Video ansehen.

Artikel vom 14.03.2023.