Auf den ersten Blick scheint die neue App von Thomas ein echter Glücksgriff gewesen zu sein. Er kann sein Lieblingsspiel nun endlich am Smartphone spielen – und das auch noch kostenlos. Erst mit der nächsten Handyrechnung kommt das böse Erwachen: Thomas Rechnung ist viel zu hoch! Unter „Beiträge anderer Anbieter“ sind Kosten aufgelistet, die er sich nicht erklären kann. Wie konnte das denn passieren?

Mit dieser Frage ist Thomas kürzlich auf Facebook an uns herangetreten. Und die Antwort ist leider nicht gerade erfreulich: Mit seiner neuen App ist Thomas in eine Abo-Falle für sein Smartphone getappt, die durch WAP-Billing entstanden ist.  Durch Klicken auf ein Werbebanner in seiner App ist Thomas auf eine WAP-Seite gelangt, die es fremden Anbietern ermöglicht, seine Handynummer herauszufinden und ihm ein Abo unterzujubeln. All das geschieht sehr unauffällig, so dass Thomas den Betrug erst durch seine überteuerte Rechnung bemerkt hat.

Ist WAP-Billing überhaupt erlaubt?

WAP-Billing ist ein sehr umstrittenes Thema, da es den Datenschutz von App-Nutzern verletzt und Verträge mit Jugendlichen schließt, die unter 18 Jahre alt sind. Das ist ohne die Zustimmung der Eltern eigentlich nicht möglich. Außerdem ist fraglich, ob ein unvorsichtiger Klick ausreicht, um einen Vertrag abzuschließen. Du merkst also, viele Fragen und Probleme sind noch offen und müssen erst geklärt werden.

Wie kann ich mich vor WAP-Billing schützen?

Inzwischen ist es möglich, teure Mehrwertdienste per Kundenhotline beim Mobilfunkanbieter vorsorglich sperren zu lassen (Drittanbietersperre). So kannst du die Gefahr, in eine Abo-Falle zu geraten, verringern. Einfach an den Mobilfunkanbieter wenden. Die Einrichtung ist kostenlos.

Wenn du bereits Opfer von WAP-Billing bist, solltest du folgende Schritte befolgen:

  1. Zuerst deine Eltern informieren, damit ihr gemeinsam gegen WAP-Billing vorgehen könnt
  2. Einspruch gegen den Drittanbieter erheben und einen Nachweis für den Vertragsschluss einfordern.
  3. Für zukünftige Fälle beim Mobilfunkanbieter eine Sperrung für Mehrwertdienste beantragen

Artikel vom 26.08.2014.