Der Sommer ist für viele von euch wohl die schönste Zeit des Jahres: Endlich Urlaub! Wir nehmen dich heute mit auf eine große Europareise und erklären dir, auf was du beim Fotografieren im Ausland besonders achten musst und was du mit deinen Bildern nach der Rückkehr anstellen darfst. Klingt langweilig? Nicht wenn du die teils lustigen und skurrilen Fakten kennen lernen willst!

Du und deine Familie starten eine große Europareise, bei der ihr die schönsten Städte besucht: Paris, London, Rom und zum Abschluss Berlin. Dein Smartphone, Tablet oder deine Digitalkamera darf auf einer solchen Reise natürlich nicht fehlen. Schließlich willst du deine tollen Erlebnisse deinen Klassenkameraden und Freunden zeigen und z. B. bei Snapchat, Instagram oder WhatsApp teilen. 

Los geht's! Doch Vorsicht: Es lauern mehr Foto-Irrtümer auf deiner Reise als du vielleicht glaubst…

Paris: Bonjour Eiffelturm et Mona Lisa!

EiffelturmIn Paris musst du zwei Dinge besonders beachten: Das Fotografieren des Eiffelturms bei Nacht und das anschließende Veröffentlichen im Internet kann ganz schön teuer werden. Grund dafür sind Abmahnungen der Beleuchtungsfirma. Diese durchsucht das Netz nach öffentlich verbreiteten Fotos des beleuchteten Wahrzeichens. Denn diese Firma besitzt für die Kombination aus Turm und Licht die Urheberrechte. Klingt skurril, kann aber eine Menge Geld kosten!

Nach diesem Rückschlag geht es am nächsten Tag ins das Louvre-Museum, um die weltberühmte Mona Lisa von Leonardo da Vinci zu bestaunen – und zu fotografieren! Doch sei auch hier auf der Hut: das Fotografieren ist zwar erlaubt (das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers, da Vinci starb 1519), doch du solltest ohne Blitz fotografieren! Sonst könnten dich die Sicherheitsleute rauswerfen, denn das Museum hat als Besitzer das Recht zu entscheiden, ob und wie fotografiert werden darf. Der Grund ist übrigens ziemlich einleuchtend: der Blitz schadet den Farben des Bildes. Nach einiger Zeit würden diese nämlich verblassen – und das Bild wäre ruiniert.

Machen wir uns auf den Weg nach England...

London: Die verwackelte Tower-Bridge

Tower BridgeDas Wetter in London ist mal wieder typisch für England: Regen und viel Wind. Und dummerweise sorgt der starke Wind dafür, dass dein Bild vom Wahrzeichen Londons, der Tower-Bridge, in die Hose geht. Total verwackelt willst du das Bild deinen Freunden sicherlich nicht zeigen. Zum Glück gibt es im Internet ja tausende fast gleiche Bilder von der Tower-Bridge, die du stattdessen einfach verwenden kannst – oder?

Leider nein, denn an den anderen Bildern hast du nicht das Urheberrecht. Du musst die Fotografen um Erlaubnis fragen, ob du ihre Bilder von der Tower-Bridge verwenden darfst. Es gibt jedoch gemeinfreie Bilder oder Bilder unter einer Creative Commons-Lizenz, die du unter bestimmten Voraussetzungen nutzen darfst, so wie unser Bild hier rechts.

Genug vom Schmuddelwetter in England, als nächstes geht es in das sonnige Rom. 

Rom: Der winkende Papst

Petersdom und PetersplatzDie Sonne strahlt, der Himmel ist wunderschön blau und du hast sogar noch mehr Glück! Du schaust auf den Balkon des Petersdoms und traust deinen Augen kaum: Der Papst betritt den Balkon und winkt zu den Besuchern herab – das darfst du dir nicht entgehen lassen. Und das brauchst du auch nicht: Das Recht am eigenen Bild gilt für Personen der unmittelbaren Zeitgeschichte nicht. Diese treten ihr Recht sozusagen durch ihren Beruf ab. Weitere Beispiele wären Angela Merkel, Justin Bieber oder Dagi Bee, so lange du sie nicht in privaten Situationen ablichtest.

Doch nicht nur der Papst winkt von seinem Balkon herab. Ein kleines Mädchen direkt neben dir winkt ihm tapfer zurück. Ein süßes Bild, das dir auf Instagram bestimmt viele Likes einbringen könnte. Doch Achtung: Dieses Mädchen besitzt natürlich ein Recht am eigenen Bild und du darfst ein Bild nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen. In diesem Fall müsstest du sogar die Eltern der Kleinen um Erlaubnis fragen!

So langsam vergeht dir die Lust am Fotografieren… Du traust dich nicht einmal abends beim Fußballspiel von AS Rom gegen Lazio Rom ein Bild von den prall gefüllten Stadionrängen zu machen. Das kannst du aber tun: Das Recht am eigenen Bild gilt nur dann, wenn eine Personen einen wesentlichen Charakter der Bildaussage darstellt, also z. B. deutlich zu erkennen ist oder im Mittelpunkt eines Geschehens ist. Wer einfach nur Beiwerk in einem Fanblock ist, muss nicht gefragt werden.

Letzter Halt: Berlin! Von Selfie-Sticks und Köchen als Künstlern

Brandenburger TorBevor es ganz nach Hause geht machst du noch ein paar Tage Sightseeing in Berlin: Brandenburger Tor, Bundestag und die tollen Museen! Auf einem Markt in Rom hast du dir günstig einen trendigen Selfie-Stick angeschafft und möchtest diesen gleich im Pergamonmuseum ausprobieren. Doch dann liest du den Hinweis „Selfie-Sticks verboten!“. Das ist nicht nur im Pergamonmuseum der Fall, sondern in allen staatlichen Museen in Berlin. Grund sind mögliche Beschädigungen an Kunstwerken bzw. die Verletzungsgefahr bei anderen Museumsbesuchern. Also schnell wieder wegpacken!

Bevor es ganz nach Hause geht hast du dir vorgenommen, einmal richtig schick Essen zu gehen. Dein Essen klingt nicht nur spektakulär, so sieht es auch aus. Das willst du natürlich gleich deinen Freunden auf Instagram zeigen. Doch als du gerade den Auslöser drücken willst, fuchtelt der Kellner dazwischen: „Essen fotografieren ist verboten!“. Klingt verrückt, ist aber hin und wieder der Fall. Ist das Essen nämlich besonders kreativ, speziell, handwerklich perfekt umgesetzt und optisch ein Highlight, ist der Koch in diesem Fall ein Künstler und darf bestimmen, wer sein Kunstwerk fotografieren und veröffentlichen darf – kein Scherz!

Fazit: Bildrechte sind manchmal kompliziert und oft ziemlich skurril

Das ist gerade noch einmal gutgegangen: Du konntest den Kellner beschwichtigen, darfst dein Essen zu dir nehmen und fliegst nicht aus dem Lokal. Du greifst zu Messer und Gabel und kannst es kaum erwarten, diesen Gaumenschmaus zu probieren. Manchmal ist es vielleicht besser, das Smartphone oder die Digitalkamera in der Tasche zu lassen und den Moment auf dich wirken zu lassen und ihn zu genießen. Du legst dein Smartphone weg und erlebst eine wahre Geschmacksexplosion in deinem Mund. So einen Moment kann man sowieso nicht auf einem Bild festhalten… 

Weitere Informationen zum Urheberrecht und dem Recht am eigenen Bild findest du in unserer Kategorie Datenschutz + Recht.

Artikel vom 29.07.2016.