Mit den neuen Gesetzen wird vieles leichter!

Kündigungsfristen, Mindestvertragslaufzeiten, stillschweigende Vertragsverlängerungen – puh! Das klingt alles ganz schön anstrengend und kompliziert! Wenn du aber deinen Internet-, Festnetz- oder Mobilfunkvertrag kündigen möchtest, ist es wichtig, dass du von diesen Begriffen schon einmal gehört hast. Wir erklären dir in diesem Artikel, was es mit diesen Begriffen auf sich hat, und warum das Kündigen von Verträgen wegen aktuellen Gesetzen etwas leichter geworden ist.
 

Mindestvertragslaufzeit – was ist das?

Die Mindestvertragslaufzeit sagt dir, wie lange ein Vertrag mindestens gültig sein muss, bis er gekündigt werden kann. Hast du also beispielsweise einen Mobilfunkvertrag (Handyvertrag) mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, heißt das, dass du den Vertrag frühstens nach zwei Jahren kündigen kannst. Auch wenn du in der Zwischenzeit etwas besseres gefunden hast – der Vertrag bleibt so lange bestehen.
 

Bücher und Verträge

Kündigungsfrist – was ist das?

Auch wenn du die Mindestvertragslaufzeit kennst, musst du dich auch noch über die Kündigungsfrist informieren. Oft ist es nämlich so, dass man einen Vertrag nicht einfach von heute auf morgen kündigen kann. Beträgt die Kündigungsfrist zum Beispiel einen Monat, musst du spätestens einen Monat vor Ablauf deine Kündigung einreichen. Wenn du per Post kündigst, solltest du noch ein paar Tage dazu rechnen und die Kündigung unbedingt rechtzeitig versenden.
 

Stillschweigende Vertragsverlängerung – was ist das?

Bis vor kurzem war es noch so: Wenn man vergessen hatte, seinen Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit rechtzeitig zu kündigen, hat sich der Vertrag oft automatisch um bis zu ein Jahr verlängert – super ärgerlich! Man nennt so etwas auch „stillschweigende Vertragsverlängerung“, weil es einfach still und heimlich passiert, und viele es gar nicht mitbekommen. Man musste dann also ein weiteres Jahr mit dem Vertrag leben bis man eine neue Chance bekommen hat, den Vertrag zu kündigen. Doch das hat sich jetzt zum Glück geändert!
 

Jugendliche schauen aufs Handy

Das hat sich geändert:

Im Dezember 2021 ist die sogenannte „Novelle des Telekommunikationsgesetzes“ in Kraft getreten. In diesem Gesetz geht es um Regeln, die es im Internet oder beim Telefonieren gibt. Dort wurden jetzt einige Punkte ergänzt.

Es ist zwar ab jetzt weiterhin möglich, dass es Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von ein bis zwei Jahren gibt, aber wenn diese Zeit abgelaufen ist, kannst du deinen Vertrag ab sofort jeden Monat kündigen. Diese Regel gilt für alle Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge. Und das Schöne ist: Selbst, wenn du deinen Vertrag schon vor dem 01.12.2021 abgeschlossen hast (als das Gesetz in Kraft getreten ist), gilt die Regelung trotzdem für dich! Es ist also egal, wann du deinen Vertrag abgeschlossen hast.

Kurz gesagt:

Selbst, wenn du die Kündigungsfrist für deinen Handy- Internet- oder Festnetzvertrag verpennst, kannst du nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jetzt monatlich kündigen!

Weitere neue Regelungen, die dich interessieren könnten:

  • Wenn du einen neuen Vertrag am Telefon abschließen möchtest, muss dir der Anbieter eine Zusammenfassung des Vertrages schriftlich zusenden – das heißt per Post oder per Email. Erst, wenn du dann noch einmal bestätigst, dass du eine Dienstleistung wirklich haben möchtest, wird der Vertrag gültig. Man darf dich also nicht mehr in einen Vertrag reinquatschen!
  • Wenn dein Anbieter Bedingungen in deinem Vertrag ändern möchte, muss er dir mindestens einen Monat vorher Bescheid sagen. Du hast dann die Möglichkeit deinen Vertrag sofort zu kündigen. Ausnahme: Wenn die Änderungen dir nur Vorteile und keine Nachteile bringen, fällt diese Regelung weg.
  • Wenn bei dir Zuhause das Internet viel langsamer ist, als es im Vertrag versprochen wurde, kannst du kündigen oder weniger bezahlen. Dafür musst du allerdings beweisen, dass die Qualität nicht ausreichend ist! Das geht zum Beispiel mit der „Funkloch App“ die du im Playstore  oder Appstore herunterladen kannst. Genauere Informationen zur App gibt es auf der Seite der Bundesnetzagentur
  • Wenn dein Anbieter seine Tarife ändert, bekommt man das als Kunde nicht immer mit! Von nun an müssen die Anbieter dir jedes Jahr mitteilen, ob es einen besseren Tarif für dich geben könnte. Dann kannst du entscheiden, ob du deinen Tarif wechseln möchtest.


Mehr Informationen zu den Änderungen im Telekommunikationsgesetz findest du auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
 

Unsere Tipps:

Link Tipp

Oft musst du beim Kündigen eines Vertrages ein Kündigungsschreiben machen. Wie so etwas aussehen sollte, kannst du dir hier ansehen. Vergiss aber nicht, die Angaben aus dem Musterschreiben mit deinen Daten bzw. den Daten deines Anbieters auszutauschen.

Vor dem Kündigen kommt erst einmal das Verträge abschließen! Ob ein Handyvertrag für dich überhaupt sinnvoll ist, oder ob ein Prepaid Modell für dich passender sein könnte, erfährst du in unserem Artikel „Augen auf beim Handyvertrag!“ 

Artikel vom 11.08.2022.