Cybermobbing ist eine Straftat und wird von deutschen Gerichten zunehmend konsequent verfolgt. Zwei Schüler wurden jetzt vom Landgericht Bonn dazu verpflichtet, einer afrikanisch-stämmigen Familie 5.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, weil sie diese über das Internet aufs Übelste beschimpft haben. Der Fall zeigt: Sich wehren ist der richtige Weg!

Rap-Song auf Videoplattform

Nachdem sich zwei 13-Jährige Jungen mit einem Mitschüler gestritten hatten, nahmen sie einen Rap-Song auf. In diesem beschimpften sie ihren Klassenkameraden und seine afrikanisch-stämmige Familie aufs Übelste. Nachdem die beiden Schüler das Video auf die Internetplattform YouTube hochgeladen hatten, wurden Freunde und Klassenkameraden darauf aufmerksam und berichteten dem Opfer und seiner Familie davon. Daraufhin erstattete diese Anzeige, woraufhin das Video nach wenigen Tagen von YouTube gelöscht wurde.

Die Familie aus Afrika forderte vor dem Landgericht Bonn 14.000 Euro Schmerzensgeld und eine Unterlassungserklärung von den jugendlichen Tätern. Vor Gericht konnten sich beide Parteien dann auf einen Vergleich einigen: Die mittlerweile 15-Jährigen Jungen mussten der Familie des Mitschülers 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und einer Unterlassungsvereinbarung zustimmen. Darin verpflichteten sie sich nie wieder solche Beleidigungen auszusprechen.

Cybermobbing ist kein Spaß sondern eine Straftat

Der Fall zeigt: Wehren lohnt sich!Wer gemobbt wird sollte sich Hilfe holen und in schlimmen Fällen auf jeden Fall Anzeige erstatten. Falls ihr Opfer von Cybermobbing seid, wendet euch an eure Eltern. Hilfe bekommt ihr auch bei folgenden Einrichtungen:

Artikel vom 17.06.2013.