Egal ob Grumpy Cat, das Disaster Girl oder Jon Hamm – Memes sind aus der Kommunikation online nicht mehr wegzudenken. Dabei werden schon existierende Memes geteilt, mit einem neuen Text versehen oder gänzlich neue erstellt. Doch welche Rechte musst du dabei beachten?
Welche Rechte sind beim Posten und Erstellen von Memes relevant?
Memes bestehen eigentlich immer aus Bildern oder Videos, die von jemand anderem aufgenommen wurden und auf denen andere Menschen zu sehen sind. Das können ganz normale Fotos aus dem alltäglichen Leben sein oder Ausschnitte aus Filmen oder Werbeclips. Deswegen solltest du beim Erstellen und Verschicken von Memes unter anderem das Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild im Blick behalten. Erklärungen dazu findest du in den folgenden Abschnitten.
Das Urhebergesetz bei Memes – was ist wichtig?
Wird für das Meme ein Memevorlage, ein Foto oder ein Video benutzt, das jemand anderes erstellt hat – wie zum Beispiel ein Screenshot aus einer Fernsehserie oder einem Film –, ist das Urheberrecht wichtig. Denn viele dieser Werke sind rechtlich geschützt durch § 2 des Urheberrechts. Das bedeutet, dass du diese Werke nicht einfach verwenden oder verschicken darfst, auch wenn sie bereits im Internet zu finden sind. Wird ein solches geschütztes Werk bearbeitet oder vervielfältigt, indem es etwa verschickt wird, müssen die Urheber*innen vorher zustimmen. Passiert das nicht, kann eine sogenannte Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Ausnahme: Memes als Karikatur, Parodie oder Pastiche
Es gibt einige wenige Ausnahmen, in denen ein Meme auch ohne die vorherige Zustimmung der Urheber*innen verwendet oder verschickt werden darf. Eine davon ist, ein Meme als Karikatur, Parodie oder Pastiche zu verwenden.
- Karikaturen sind witzige, übertriebene Bilder, die zeigen, was die Künstler*innen doof oder falsch finden.
- Bei der Parodie geht es um eine lustige Nachahmung, zum Beispiel von einem bekannten Film. Auch hier wird etwa die Handlung übertrieben oder ins Lächerliche gezogen. Das Lustige an einer solchen Parodie kann man meist nur erkennen, wenn man das Original kennt – erst dann kann man sehen, was anders dargestellt ist.
- Der Begriff Pastiche ist oft nicht klar definiert, meist geht es dabei aber um eine Imitation und Nachahmung, zum Beispiel indem ein Werk in einem anderen zitiert wird oder man sich durch einen lustigen Spruch damit auseinandersetzt.
Memes sind in jedem Fall ein Beispiel, das häufig für die Pastiche genannt wird. Aber wichtig ist: Das ursprüngliche Werk muss auch bei der Pastiche verändert werden. Eine reine Kopie ist also nicht erlaubt. Ob in einem Meme das ursprüngliche Werk ausreichend verändert wurde, kann man per se aber nicht entscheiden – das ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Memes für den Privatgebrauch
Möchtest du dir ein Meme speichern, weil es dir gefällt, ist das erlaubt (wie § 53 des Urhebergesetzes regelt). Das gilt als privater Gebrauch. Weiterleiten und veröffentlichen ist aber nicht erlaubt.
Recht am eigenen Bild: Das musst du bei Memes beachten
Immer, wenn auf dem Meme eine Person zu sehen ist, gelten für dieses Meme die Rechte dieser Person. Das bedeutet, dass diese Person selbst entscheiden darf, ob ein Foto oder Video von ihr geteilt wird oder nicht, wie im Kunsturhebergesetz in § 22 festgelegt ist. Erstellt oder teilt man also ein Meme, auf dem eine Person abgebildet ist, muss diese vorher zugestimmt haben.
Wie ist das bei Prominenten?
In den Medien, aber auch auf Memes, sind immer wieder Promis zu sehen. Auch wenn diese natürlich auch ein Recht am eigenen Bild haben, kann es sein, dass das sogenannte öffentliche Informationsinteresse höher ist als das Persönlichkeitsrecht der prominenten Person. Bilder „aus dem Bereiche der Zeitgeschichte“ (wie es in § 23 des Kunsturhebergesetzes heißt) sind ebenfalls erlaubt. Deswegen kann es sein, dass Memes von Promis in Ordnung sind. Wie bei der Pastiche ist das aber auch hier eine Einzelfallentscheidung.
Welche Strafen kann es geben?
Werden diese Rechte nicht beachtet, gibt es verschiedene Strafen und Konsequenzen, die folgen können. Dazu gehören etwa eine Abmahnung und eine Unterlassung: die Memes müssen also gelöscht und dürfen nicht weiterverbreitet werden. Außerdem kann es sein, dass du Auskunft darüber geben musst, an wen du das Meme verschickt hast. Ist der betroffenen Person ein Schaden dadurch entstanden, kann es sein, dass du ihr Schadensersatz zahlen musst. Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild können auch mit Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Gefängnis einhergehen. Bei den möglichen Strafen kommt es aber natürlich immer darauf an, was passiert ist, wie groß der Schaden ist und wie alt die Person ist, die gegen die Gesetze verstoßen hat.
Nicht immer gehen die Urheber*innen aber gegen die Erstellung und Verbreitung von Memes vor. Bei einer Fernsehserie zum Beispiel kann es ja auch dafür sorgen, dass diese bekannter wird. Ob die Rechte tatsächlich durchgesetzt werden oder nicht, kann man vorher aber natürlich nicht absehen. Daher solltest du lieber vorsichtig sein.
Wie kannst du unbesorgt Memes erstellen?
Damit nichts schiefläuft, gibt es ein paar Tipps, die du beachten kannst:
- Erstelle Memes mit deinen eigenen Bildern. Dann bist du der oder die Urheber*in.
- Nutze Bilder mit Nutzungsrechten der Creative Commons. Für jedes Bild ist hier geregelt, was du damit machen darfst: etwa Bearbeiten, Teilen oder Veröffentlichen. Aber Achtung: nicht bei allen Creative Commons gelten dieselben Rechte, viele darf man zum Beispiel nicht bearbeiten. Achte hier deshalb genau darauf, welches Bild du aussuchst und was du damit machen darfst.