Beleidigungen, Hass und Hetze. Darf man im Netz eigentlich alles sagen? Wir klären auf.

Obwohl es eigentlich klar sein sollte, scheinen einige Internetnutzer es immer noch nicht verstanden zu haben. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Nur, weil man im Netz auch anonym auftreten kann oder anderen Menschen beim Posten nicht ins Gesicht schauen muss, heißt das nicht, dass man alles darf. Woran man sich in der off- und online Welt halten muss, zeigen wir dir hier.

Das ist verboten

Verboten heißt in den folgenden Fällen: Es steht ausdrücklich im Deutschen Strafgesetzbuch. Wer strafmündig (14 Jahre oder älter) ist, muss beispielsweise mit Geldstrafen oder (Jugend-)Arrest rechnen, wenn man gegen diese Gesetze verstößt.

Verbotene Symbole (§86)

Zu Verbotenen Symbolen gehören z.B. Zeichen oder Schriftzüge verfassungsfeindlicher Organisationen. Dazu zählt auch das Hakenkreuz oder der Hitlergruß.

Öffentlicher Aufruf zu Straftaten (§111)

Für öffentliches Aufrufen zu Straftaten – z.B. zum Zerstören, Einbruch oder zu Gewalt – muss mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren rechnen. Ein 18-Jähriger rief online zum Mord an einem 17-Jährigen auf und musste dafür 2 Wochen in den Jugendarrest. Aber auch hohe Geldstrafen sind möglich.

Volksverhetzung (§130)

Von Volksverhetzung spricht man, wenn sich der Hass nicht gegen einzelne Personen, sondern gegen ganze Gruppen und deren Religion, Herkunft oder Geschlecht richtet. Dafür gibt es Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. Zu 6 Monaten Freiheitsstrafe und 80 Sozialstunden wurde ein Mann verurteilt. Alle Hintergründe dazu kannst du hier nachlesen.

Stop Zeichen

Gewaltdarstellung (§131)

Wer Bilder, Videos oder Texte, in denen Gewalt dargestellt wird, veröffentlicht und die Gewalt verherrlicht, muss mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe rechnen. Das gilt z.B. auch für Prügel-Videos.

Beleidigung (§185)

Das lernt man eigentlich schon im Kindergarten: Andere beleidigen gehört sich nicht. Doch es gibt auch Gesetze dagegen und wer trotzdem online oder offline beleidigt muss je nach Schwere der Tat mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft rechnen.

Üble Nachrede (§186)

Darunter versteht man, wenn man über andere Gerüchte verbreitet oder sie bewusst durch Falschbehauptungen in ein schlechtes Licht rückt. Dafür gibt’s Geld- oder Freiheitsstrafen.
Eine Frau verbreitete auf Facebook das Gerücht, dass der Bürgermeister ihrer Stadt fremd ginge. Für diese Verleumdung musste sie schlussendlich 1950 Euro Strafe bezahlen.

Stop Zeichen

Nötigung (§240)

Wenn man jemanden bedroht, um die Person damit zu etwas zu zwingen, dann ist das Nötigung. Wenn jemand beispielseise damit droht, dass er peinliche Bilder oder Videos von dir veröffentlicht, wenn du keine Gegenleistung erbringst, dann wäre das Nötigung. Das wird mit Geld oder Freiheitsstrafen von 3, in schlimmen Fällen sogar 5 Jahren bestraft.

Bedrohung (§241)

Wer jemanden bedroht, muss mit Geld oder Freiheitsstrafe rechnen. Eine Mutter drohte einer anderen Mutter, ihrem Sohn aufzulauern und ihn umzubringen. Dafür erhielt sie ein Kontaktverbot und darf sich der Wohnung der Betroffenen nicht mehr nähern.

Tonaufnahmen und Recht am eigenen Bild (§ 201 & 201a)

Wer Tonaufnahmen von Gesprächen macht, die nicht in der Öffentlichkeit geführt wurden und diese ohne die Zustimmung der Sprechenden veröffentlicht, macht sich strafbar. Das gleiche gilt, wenn man Fotos oder Videos von jemandem ohne dessen Zustimmung veröffentlicht. Mehr Infos dazu gibt’s hier

Sei informiert!

Auch wenn du hoffentlich selbst nicht vorhast, gegen die oben genannten Gesetze zu verstoßen: Sei informiert! Denn so kannst du im richtigen Moment auch andere darauf hinweisen, dass sie gegen Gesetze verstoßen. Dieser Beitrag bezieht sich auf viele Informationen von No Hatespeech. Da findest du noch mehr Infos und anschauliche Beispiele. Reinschauen lohnt sich auf jeden Fall! 

Artikel vom 06.10.2019.