Am 3. Mai hat der Bundesrat das „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ auf den Weg gebracht. Was kompliziert klingt, hat es aber bei genauerer Betrachtung in sich! Polizei und andere Ermittlungsbehörden sollen viel einfacher an deine Daten kommen. Datenschützer wollen jetzt sogar gegen das Gesetz klagen. Handysektor hat deshalb für dich zusammengefasst, was genau sich ändern soll.

Was ändert sich ab dem 1. Juli für mich?

  • Polizei bekommt leichter Daten wie Name und Adresse von Handy-Nutzern  
  • Sofern ein Richter zustimmt: Sogar Zugriff auf PIN, Passwörter oder Verlauf der besuchten Internetseiten  
  • Zukünftig gilt dies sogar bei einfachen Ordnungswidrigkeiten

Was bei der Abwehr von Terroranschlägen oder bei der Aufklärung anderer schwerer Straftaten, wie z.B. Entführungen, durchaus sinnvoll erscheint, greift nun allerdings schon bei vergleichsweise harmlosen Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder Ruhestörung. Dies war so bisher nicht möglich.

Datenschützer wollen klagen

Datenschützer befürchten, dass wir durch dieses Gesetz noch mehr zum „gläsernen Bürger“ werden. Sie haben deshalb bereits angekündigt vor dem Bundesverfassungsgericht – dem höchsten Deutschen Gericht – gegen diese Entscheidung zu klagen.

Wie gehst du sonst mit deinen Daten um?

Dieser Fall zeigt, dass wir uns immer wieder Gedanken darüber machen sollten, wo überall persönliche Daten von uns legal abgegriffen oder illegal ausspioniert werden können. Gerade in Sozialen Netzwerken wie Facebook oder bei Kommunikationsdiensten wie WhatsApp gehen wir oft viel zu sorglos mit unseren privaten Daten um. Und auf unserem Smartphone lagern neben unserem Adressbuch auch viele persönliche Nachrichten und Bilder.

Mehr zum Thema Datenschutz findest du in unserem Themenbereich Datenschutz + Recht

Artikel vom 13.05.2013.