Was ist verboten und welche Konsequenzen können solche Sticker haben?

Du öffnest den Chat deines Leichtathletik-Teams und es sind schon wieder einige Sticker drin. Doch neben den üblichen mehr oder weniger witzigen Stickern hat heute auch jemand Hakenkreuz-Sticker und das SS-Zeichen in den Chat gestellt.
Ist das einfach nur unangebracht oder strafbar?

Was ist strafbar?

Das Verbreiten von Kennzeichen von Organisationen, die vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden, ist nach Paragraph 86a (Strafgesetzbuch) verboten. Dazu gehören zum Beispiel Symbole aus dem Nationalsozialismus wie das Hakenkreuz, Zeichen der SS, der Waffen-SS oder der SA sowie Zeichen der NSDAP und Parolen aus der Nazi-Zeit wie beispielsweise der Hitlergruß. 
Bilder von Adolf Hitler sind auch strafbar und zwar dann, wenn er Ikonenhaft (also positiv) dargestellt wird.

Wer solche Inhalte in einen Gruppenchat macht verbreitet sie öffentlich und macht sich strafbar. Etwas anders sieht es in einem Privatchat aus, doch auch da macht man sich strafbar, wenn man davon ausgeht oder hofft, dass die anderen Person die Sticker anschließend auch wieder weiterverschickt.

Welche Strafen sind möglich?

Der Paragraph 86a sieht als Strafe bis zu 3 Jahren Gefängnis oder entsprechend hohe Geldstrafen vor.
Wer zwischen 14 und und 17 ist wird nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, das noch bis zum 20. Lebensjahr angewendet werden kann. Hier fällt die Strafe in der Regel etwas geringer aus, ist aber dennoch nicht zu unterschätzen.

Wer unter 14 Jahre alt ist, ist nicht strafmündig. Dennoch bleibt das Verschicken solcher Inhalte dann meist nicht ohne Folgen. Die Ermittlungsbehörden leiten in solchen Fällen die Informationen nämlich an das Jugendamt weiter und es finden dann zum Beispiel Gespräche mit den Eltern statt. Faktisch hat man schließlich eine Straftat begangen, für die man vor Gericht aber noch nicht bestraft werden kann.

Was tun, wenn dir solche Sticker geschickt werden?

Wenn du solche Sticker im Chat zugeschickt bekommst, machst du dich selbst nicht strafbar. Es ist trotzdem empfehlenswert die Inhalte vom eigenen Smartphone zu löschen. Außerdem kann du die Absender mit der Gesetzeslage konfrontieren und ihnen klar sagen, dass solche Sticker weder erlaubt noch in irgend einer Form cool oder lustig sind.


 

Artikel vom 25.11.2021.