Schätzungsweise stirbt alle drei Minuten ein Facebook-Nutzer irgendwo auf dieser Welt. Und auch in jungen Jahren sterben Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfällen. Doch was passiert eigentlich mit sämtlichen Profilen und Accounts nach dem Tod? Oft bleiben diese jahrelang ungenutzt online – denn auch der digitale Nachlass will geregelt sein. Wir erklären euch das am fiktiven Beispiel von Jan und Lisa. 

Digitaler Nachlass

Lisa hatte einen schlimmen Fahrradunfall und ist dabei gestorben. Alles was sie besitzt, hat sie ihrem Bruder Jan vermacht: Ihr Smartphone, ihren Laptop, ihr Fahrrad und das Geld auf ihrem Konto. Doch Jan muss sich nach Lisas Tod auch um ihren digitalen Nachlass kümmern. Das sind sämtliche Benutzerkonten und Daten im Internet, die auch nach Lisas Tod bestehen bleiben. Dazu gehören zum Beispiel Lisas Google-Konto und ihre Profile auf Facebook, Instagram und Twitter. Das Problem: Jan kann nicht auf Lisas Accounts zugreifen, weil er ihre Passwörter nicht weiß und die sozialen Netzwerke sie aus Datenschutzgründen nicht herausgeben dürfen.

Konten löschen oder in den Gedenkzustand versetzen

Jan hat häufig zwei Möglichkeiten: Er kann Lisas Konten löschen oder in den Gedenkzustand versetzen. Bei den meisten sozialen Netzwerken kann Jan die Löschung der Profile beantragen. Doch das ist ganz schön kompliziert: Dazu braucht er eine Sterbeurkunde und einen Nachweis, dass er der berechtigte Erbe ist. Für Google muss er die Dokumente sogar ins Englische übersetzen und beglaubigen lassen! Lisas Facebook- und Instagram-Account versetzt Jan in den Gedenkzustand, weil er möchte, dass sich Freunde an Lisa erinnern und ihre Profile weiterhin aufrufen können – auch hierfür ist eine Sterbeurkunde notwendig.

Nachlass rechtzeitig managen

Auch wenn man – gerade in jungen Jahren – nicht an den Tod denken möchte, hätte Lisa es Jan deutlich einfacher machen können, wenn sie ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten geregelt hätte. Bei ihrem Google-Konto hätte sie einen Nutzer nennen können, der benachrichtigt werden soll, wenn ihr Konto lange Zeit nicht aktiv ist und es dann verwalten kann. Auch bei Facebook hätte sie einen Nachlasskontakt angeben können. Diese Person könnte Lisas Profil- und Titelbild ändern und einen Beitrag auf ihrer Seite posten. Lisa hätte bei Google und Facebook aber auch ganz einfach beantragen können, dass ihr Konto nach ihrem Tod gelöscht werden soll.

Testament mit Zugangsdaten

Jan hat gemerkt, dass es ziemlich kompliziert und aufwändig ist, sämtliche Accounts zu löschen, wenn man keinen Zugriff darauf hat. Für den Fall, dass ihm etwas passiert oder er unerwartet stirbt, gibt er Hinweise zu den Passwörtern seiner E-Mailkonten und Profile in einem Testament. So haben es seine Erben einmal leichter und seine Profile kursieren nicht noch lange ungenutzt im Internet. Und das Testament hat er an einem sicheren Ort deponiert, so dass seine Passwörter trotzdem geschützt bleiben.

Artikel vom 16.08.2016.