Du willst dir einen Action-Streifen im Kino anschauen oder dir endlich das angesagte Computerspiel holen? Meist ist das kein Problem – doch manchmal machen kleine farbige Markierungen deinen Wunsch zunichte, nämlich dann, wenn du noch nicht alt genug bist. Das Jugendschutzgesetz will Minderjährige schützen, aber wovor eigentlich und wer legt fest, welche Medien für welches Alter freigegeben sind? 

Jugendmedienschutz ist sehr wichtig. Er sieht vor, dass Kinder und Jugendliche vor Medien geschützt werden, die zum Beispiel Gewalt darstellen oder zu Rassismus aufrufen. Viele Filme oder Computerspiele sind heutzutage so realistisch dargestellt, dass eine gewisse Lebensreife benötigt wird, um den Inhalt zu verstehen. Deshalb sind manche Medien für Jugendliche ganz, andere bis zu einem bestimmten Alter verboten.

Viele Köche, aber keiner verdirbt den Brei

In Deutschland kümmern sich mehrere Einrichtungen um den Jugendmedienschutz. Die drei größten sind die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Die FSK und USK sind freiwillige Einrichtungen der Selbstkontrolle, also eine eigene Prüfstelle der Medienindustrie, in denen die Unternehmen ihre Produkte prüfen lassen.

Welche Alterskategorien gibt es?

FSK und USK teilen die Medien in verschiedene Kategorien ein:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung (also ab null Jahren)
  • Freigegeben ab sechs Jahren
  • Freigegeben ab zwölf Jahren
  • Freigegeben ab sechzehn Jahren
  • Keine Jugendfreigabe (also ab 18 Jahren freigegeben)

Nach welchen Kriterien die Prüfstellen die Medien den Kategorien zuordnen wird meist auf den Internetseiten kurz beschrieben oder du schaust dir einmal den Informationsflyer der FSK an.

Im Kino gibt es eine Ausnahme: Ist der Film ab 12 Jahren freigegeben können auch schon Kinder, die erst sechs sind, den Film im Kino besuchen, wenn sie von den Eltern begleitet werden und den Film gemeinsam anschauen.

Auch im Fernsehen gibt es hierfür Regelungen. Filme ab 16 Jahren dürfen zum Beispiel nur zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr gezeigt werden.

Jugendschutz bei Apps und im Netz

Auch in den App-Stores wird auf den Jugendschutz geachtet. Für jede App wird hier ein Mindestalter festgelegt. Am Smartphone oder Tablet kannst du dann festlegen, dass nur Apps angezeigt werden, die für dein Alter geeignet sind. Während du im Google Play Store inzwischen häufig auch die farbigen Icons der USK findest, verwenden andere App Stores eigene Alterseinstufungen, die nicht unbedingt vergleichbar sind und oft direkt von den Herstellern vergeben werden können.

Auch im Internet muss der Jugendschutz eingehalten werden. Dafür wurde jugendschutz.net gegründet. Dort kannst du auch jugendgefährdende Inhalte melden.

Artikel vom 27.01.2016.