Das Beziehungsaus via WhatsApp und Co: No-Go oder voll in Ordnung?

Für die einen geht es gar nicht, für andere ist es ganz normal: Das Verkünden des Beziehungs-Aus per Chatnachricht. Doch auch wenn sich da häufig die Geister scheiden, gibt es für jede Seite Argumente. Wir haben mal ein paar gesammelt.

Warum sollte man nicht per Chat Schluss machen?

Eigentlich ist es ganz einfach: Jedes ernste Thema lässt sich im persönlichen Gespräch besser klären. Man kann anhand der Reaktionen des Gesprächspartners erkennen, ob man verstanden wird und wie die Person die Nachricht aufnimmt. Außerdem hat der Gesprächspartner die Chance, auf das Gesagte direkt zu reagieren. Das macht ein persönliches Gespräch auch fairer. Wer per Chat Schluss macht, der macht es sich meistens nach dem Motto „Ich sage alles was ich denke und danach bin ich fein raus“ ziemlich leicht. Eine Trennung ist für mindestens einen Partner sehr verletzend. Wenn man sich beim Trennungsgespräch sieht, kann man den Ex-Partner dann zumindest trösten und angemessen verabschieden. Du denkst dir: Ich schaffe es nicht, der Person beim Schluss machen in die Augen zu schauen? Dann denk dir einfach, dass es die Person auch schaffen muss, mit der Nachricht umzugehen – und das ist garantiert nicht leichter.

Wann ist Schluss machen per Chat okay?

Es gibt natürlich auch Situationen, in denen eine ehrliche Nachricht per Chat eine Möglichkeit ist. Wenn man den Partner beispielsweise nur selten sieht und sich aber täglich schreibt. Statt dem anderen dann noch mehrere Tage oder Wochen im Chat etwas vorzuspielen, ist es ehrlicher, gleich mit der Wahrheit und den eigenen Gedanken herauszurücken. Doch wer sich so trennt, sollte der/dem Ex zumindest noch die Chance auf eine Aussprache geben. Wenn das aufgrund von Entfernung nicht so leicht möglich ist, gibt es ja noch den Video-Chat.
Dein Partner hat etwas gemacht, was dich so sehr verletzt hat, dass du die Person wirklich nie wiedersehen willst? Auch dann ist natürlich das Beenden der Beziehung per Nachricht eine Alternative.

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Artikel vom 14.02.2020.