Die App „Freifall Stoppuhr und Rechner“ berechnet die Falltiefe eines ausgewählten Gegenstandes.

App Steckbrief:

  • USK: ab 0 Jahren
  • Features: Falltiefe, Geschwindigkeit, Fallzeit von Gegenständen berechnen oder Werte manuell eintragen
  • Android 
  • Bezahlmodell: Kostenlos
  • Vorteile: Einfache Bedienung, kostenlos
  • Nachteile: Nur wenige Gegenstände auswählbar

Funktionen

Generell ist die Bedienung der App sehr einfach. Auf der Hauptseite kann man einen Gegenstand auswählen, für den die Falltiefe berechnet werden soll. Die Fallgeschwindigkeit und die Zeit werden von der App ebenfalls angezeigt.  Klickt man auf den Start-Button, wird einerseits die Zeit in Sekunden gemessen und andererseits die Falltiefe des Gegenstandes berechnet. Möchte man eine bestimmte Zeit, Tiefe oder Geschwindigkeit anzeigen lassen, kann man den gewünschten Wert per Klick eingeben. Die anderen Parameter werden dadurch automatisch berechnet und ergänzt. Bei den Gegenständen kann zwischen zehn unterschiedlichen gewählt werden. Dazu gehören unter anderem Menschen, Golfbälle, Hagelkörner und Äpfel.

Die App in der Schule

Generell eignet sich die App für den Physikunterricht in der Mittel- und Oberstufe. Die Bedienung ist sehr eingängig, sodass während der Messung keine groben Fehler gemacht werden können. Die App kann beim Lösen von Aufgaben, aber auch zum Experimentieren mit unterschiedlichen Falltiefen oder Gegenständen vielfältig eingesetzt werden. Einziger negativer Punkt ist hier die begrenzte Auswahl an Gegenständen. 

Datensicherheit

Bei der Installation erhält „Freifall Stoppuhr und Rechner“ kaum Berechtigungen. Die App kann auf Netzwerke und auf den Ruhezustand zugreifen. 

Unser Fazit:

Die App „Freifall Stoppuhr und Rechner“ eignet sich sehr gut zur Berechnung von Falltiefen und zur Veranschaulichung der Zusammenhänge zwischen den Größen. Die Bedienung ist einfach, sodass man sich nicht lange einarbeiten muss. Die App eignet sie sich als Kontrolle der Messwerte und zur Veranschaulichung. 

(Getestet: 7.Oktober 2016; Aktualisiert: 08. März 2018)

 

Artikel vom 04.01.2018.