Begriffserklärung

Der unlautere Wettbewerb ist verboten: nämlich, wie sollte es anders sein, im “Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb” oder kurz “UWG”. Dort steht beschrieben, was Firmen und Einzelpersonen im geschäftlichen Umgang miteinander und mit Kunden beachten müssen. Denn beim Wettbewerb auf dem freien Markt ist nicht alles erlaubt. So darf man zum Beispiel keine Schleichwerbung machen, darf einen Konkurrenten nicht einfach öffentlich schlecht machen, darf Kunden nichts Falsches erzählen und sie zu Werbezwecken auch nicht einfach anrufen. All das - und noch vieles mehr - ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt.

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