Begriffserklärung

“Gebt euch die Hand und vertragt euch wieder!” - Was in der Grundschule funktioniert, klappt im alltäglichen Leben nicht immer. Wenn verschiedene Menschen, Gruppen oder Unternehmen sich streiten, wer von ihnen in einem bestimmten Fall recht hat, entscheidet oft ein Richter in einem Verfahren darüber. Es geht aber auch anders: Bei der Schlichtung eines Streits versucht eine unparteiische Stelle, zwischen den zwei Streitenden zu vermitteln. In manchen Bereichen gibt es fest eingerichtete Schlichtungsstellen, die nach Lösungen suchen. Für den Bereich der Telekommunikation gibt es eine Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.

Zurück