Begriffserklärung

Von Schleichwerbung spricht man, wenn Waren oder Dienstleistungen absichtlich zu Werbezwecken dargestellt oder erwähnt werden, es für den Zuschauer aber nicht erkennbar ist, dass es sich um Werbung handelt und er somit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks der Darstellung getäuscht wird.

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