Begriffserklärung

Der Rundfunk in Deutschland ist zweigeteilt. Einerseits gibt es die privaten Sender, die sich hauptsächlich durch Werbung finanzieren. Das sind im Fernsehen zum Beispiel RTL oder ProSieben. Auf der anderen Seite gibt es öffentlich rechtliche Sender, die zwar auch Werbeeinnahmen haben, aber sich vor allem durch GEZ-Gebühren finanzieren. Das sind die verschiedenen Landesrundfunkanstalten BR, HR, MDR, NDR, RB, RBB, SR, SWR und WDR, die sich zur ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) zusammengeschlossen haben. Weitere öffentlich rechtliche Sender sind das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das DeutschlandRadio und die Deutsche Welle. Die TV- und Radioprogramme dieser Sender sollen für die Grundversorgung der Bevölkerung sorgen, in dem sie frei empfangbar sind, inhaltlich ausgewogen berichten und die Vielfalt der Meinungen ausdrücken.

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