Begriffserklärung

Der Rundfunk in Deutschland ist Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland eigene Regeln für Fernseh- und Radiosender und andere Medienanbieter hat. Diese Regeln stehen jeweils in einem Landesmediengesetz. Und damit diese Regeln auch eingehalten werden, gibt es in jedem Bundesland eine Landesmedienanstalt. Anders als bei James Bond vergeben die Landesmedienanstalten eine “Lizenz zum Senden”. Die braucht jeder Sender. Die “Landesanstalt für Medien NRW” (LfM) hat zum Beispiel dem Sender “RTL” eine Lizenz erteilt. Die Anstalten haben auch die Aufsicht darüber, dass die Regeln eingehalten werden. Sie beaufsichtigen aber nur die privaten Sender - nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Landesmedienanstalten bekommen einen kleinen Teil der GEZ-Gebühren, die man für die Nutzung von Radio- und Fernsehen zahlen muss. Damit finanzieren sie sich. Die Landesmedienanstalten achten auch auf die Einhaltung des Jugendmedienschutzes und unterstützen viele Medien-Projekte für Jugendliche. Deshalb findet ihr auf der Startseite vom handysektor links unten auch das Logo der “LfM” und des “mpfs”.
Aber auch wenn der Rundfunk Ländersache ist, arbeiten alle Landesmedienanstalten aus ganz Deutschland zusammen. Denn viele Regeln sind überall gleich. Deshalb gibt es die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten.

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