Begriffserklärung

Der Rundfunk (also Fernsehen und Radio) sind in Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer. Deshalb gibt es viele verschiedene Landesmediengesetze. Beim Jugendmedienschutz ziehen die Bundesländer aber an einem Strick. Deshalb haben sie einen gemeinsamen Staatsvertrag verabschiedet, wo genau geregelt ist, vor welchen Inhalten aus Rundfunk und Internet Kinder und Jugendliche zu ihrem besten Wohle geschützt werden sollen. Wer wissen will, was in diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag alles drinsteht, findet das Ganze hier.

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