Begriffserklärung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Teil des im Grundgesetz festgelegten Persönlichkeitsrechts. Es zielt darauf ab die Privatsphäre des Einzelnen zu schützen. In Deutschland hat jeder das Recht, grundsätzlich selbst darüber zu bestimmen, welche personenbezogenen Daten von ihm verwendet und preisgegeben werden dürfen.

Zurück