Begriffserklärung

Der Zweck der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist es, die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzuziehen und zu verteilen. Seit Anfang 2013 gibt es eine Wohnungspauschale, d.h. alle Personen in einer Wohnung müssen insgesamt 17,98 € im Monat an die GEZ zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ein Radio oder TV besitzen. Diese Gebühren finanzieren öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio zu einem großen Teil und sorgen damit für ein vielfältiges und ausgewogenes Programm. Das Geld geht an die verschiedenen ARD-Rundfunkanstalten (WDR, NDR ...), das ZDF und das DeutschlandRadio. Auch die Landesmedienanstalten werden durch Rundfunkgebühren finanziert. 

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