Begriffserklärung

„GEMA“ ist die Abkürzung für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie ist eine staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerten wahrnimmt, die als Mitglied in ihr organisiert sind. 

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