Begriffserklärung

Das Elektrogesetz heißt in voller Länge “Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten”. Als Kurzform wird auch “ElektroG” verwendet. Das ElektroG ist ab dem 24. März 2006 in Kraft. Seitdem dürfen Elektrogeräte nicht einfach im Hausmüll landen. Sie können bei öffentlichen Sammelstellen abgegeben werden und werden dort in verschiedenen Gruppen gesammelt. Die Hersteller von Elektrogeräten sind für eine umweltgerechte Entsorgung verantwortlich, bei der möglichst viele Materialien wieder verwendet werden. Im ElektroG steht auch, dass neue Produkte in Zukunft weniger Schadstoffe enthalten sollen. Ursprung des ElektroG ist eine Richtlinie, die in allen Ländern der Europäischen Union umgesetzt werden muss.

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