Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Die Wettbewerbszentrale heißt eigentlich “Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.”. Dadurch wird auch die Aufgabe der Einrichtung deutlich: Sie setzt sich als größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution für das Recht gegen unlauteren Wettbewerb ein. Die Wettbewerbszentrale ist eine Einrichtung zur Selbstkontrolle der deutschen Wirtschaft. Mitglied im Verein sind zahlreiche Unternehmen aus den verschiedensten Bereichen. Die Wettbewerbszentrale arbeitet jedoch als unabhängige Einrichtung und fördert die Eigenverantwortung der Unternehmen gegenüber der Gesellschaft. Auch Privatpersonen können Beschwerden über Wettbewerbsverstöße einreichen. Dafür gibt es bei der Wettbewerbszentrale eine Beschwerdestelle.

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