Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Ein Urheber eines geistigen Werks (zum Beispiel Film, Bild, Text, Musik) besitzt das Urheberrecht an diesem Werk. Wenn irgendjemand das Werk nutzen will, muss er also eigentlich dem Urheber dafür etwas zahlen. Weil aber viele Künstler, Schreiber oder Musiker sich in Gelddingen gar nicht so gut auskennen, haben sie verschiedene Verwertungsgesellschaften gegründet. Die sorgen für die Verwertung von Urheberrechten. Das Geld, was die Verwertungsgesellschaften einnehmen, zahlen sie den eigentlichen Urhebern wieder aus. Dieses Geld nennt man Tantiemen. Da es verschiedene Bereiche für geistige Werke gibt, gibt es auch verschiedene Verwertungsgesellschaften. Die drei Bekanntesten sind:

GEMA

GEMA steht für “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”. Die GEMA vertritt die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von rund 60.000 Musikern, Komponisten, Textern und Musikverlagen.

VG Wort

Die VG Wort verwaltet die Urheberrechte von etwa 300.000 Autoren und 7.000 Verlagen in Deutschland.

VG Bild-Kunst

Die VG Bild-Kunst vertritt die Rechte von Fotografen, Designern, bildenden Künstlern, Filmproduzenten, Regisseure, Kameraleuten und anderen.
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