Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Wie man beim sperrigen Begriff Telekommunikations-Kundenschutzverordnung schon vermuten kann, ist die TKV eine Verordnung, mit der Kunden im Bereich der Telekommunikation geschützt werden sollen. Die TKV regelt die Rechte und Pflichten von Anbietern und Kunden. In der Verordnung zum Kundenschutz sind ganz grundlegende Dinge geregelt, wie zum Beispiel der Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Danach müssen Unternehmen ihre Leistungen für alle Menschen zu gleichen Bedingungen anbieten. In insgesamt 37 Paragrafen regelt die TKV weiterhin die verschiedensten Bereiche der Telekommunikation. So ist beispielsweise festgehalten, dass Telefonkunden auf Wunsch einen Einzelverbindungsnachweis bekommen können.
Bei Streitigkeiten, welche die Kundenschutzverordnung betreffen, helfen die Verbraucherzentralen. 

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