Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

In diesem Gesetz steht geschrieben, dass auch Jugendliche unter 18 Jahren Verträge abschließen können. Allerdings ist man bis 18 nur “beschränkt geschäftsfähig”. Die Kosten für einen Vertrag dürfen sich allerdings nur in der Höhe des Taschengeldes bewegen. Außerdem wird beim Taschengeldparagraph davon ausgegangen, dass Eltern oder andere Erziehungsberechtigte dem Vertrag zustimmen. Bei einem Vertrag muss man übrigens nicht unbedingt etwas unterschreiben. Auch das Bestellen eines Klingeltons per SMS ist ein Vertrag.

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