Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

R-Gespräche zahlt nicht der Anrufer, sondern der, der angerufen wird. Deshalb muss man extra zustimmen, ob man ein R-Gespräch annimmt. R-Gespräche sind häufig sehr teuer und können dadurch zu Kostenfallen werden. Das “R” steht für “reverse charged”. Das heißt übersetzt “rückwärts berechnet”.

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