Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Stell dir vor, du hättest einen Wunsch an die Bundesregierung. Du möchtest dich vielleicht über etwas beschweren, oder du hast die Bitte, dass ein Gesetz geändert wird. Dann kannst du dich schriftlich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Denn so eine Bitte oder Beschwerde an die Volksvertretung nennt man Petition. In Deutschland können inzwischen auch Online-Petitionen eingereicht werden. Und wenn so eine Petition genügend Unterstützer bekommt, wird sie öffentlich beraten.

Zurück