Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und im Internet. Dabei beruft sich die KJM auf die grundlegenden Gesetze zum Jugendschutz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Die KJM ist ein Organ der Landesmedienanstalten.

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