Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Mit 18 Jahren ist man offiziell im “geschäftsfähigen Alter” und dadurch auch “voll geschäftsfähig”. Dann können auch Verträge im größeren Umfang abgeschlossen werden. So kannst du zum Beispiel erst mit 18 Jahren ein eigenes Handy mit festem Vertrag haben. Das bedeutet allerdings auch, dass man voll verantwortlich ist für mögliche Schulden, die man aufnimmt.

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