Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Datenschutz ist eine persönliche Sache. Denn hier geht es um Daten, die einzelnen Personen zugeordnet werden können. Nehmen wir uns zum Beispiel mal Max Musterfrau: Personenbezogene Daten von ihm sind erstmal sein Geburtstag, seine Adresse und die Namen seiner Eltern. Aber auch das Ergebnis einer Untersuchung beim Arzt, die Einkaufsliste beim Internetkaufhaus oder die Telefonnummern, die er im letzten Monat angerufen hat, sind persönliche Daten. Und Max hat das Recht, dass nicht jeder auf diese Daten zugreifen kann. Er kann grundsätzlich selbst entscheiden, wem welche persönlichen Daten zugänglich sein sollen.
Damit Max aber nicht alleine darauf achten muss, gibt es in Deutschland Gesetze zum Datenschutz. Und es gibt einen Bundesbeauftragten für den Datenschutz externer Link der zusammen mit Beauftragten in den Ländern die Einhaltung dieser Gesetze überwacht. Mit anderen Einrichtungen zusammen betreiben die Datenschutzbeauftragten ein virtuelles Datenschutzbüro im Internet externer Link, wo du dich auch über aktuelle Themen informieren kannst.

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