Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Die Bundesnetzagentur hieß bis zum Juli 2005 “Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post” (RegTP). Wie der Name schon sagt, ist die Agentur für alle möglichen Netze im Bundesgebiet zuständig: Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Die Bundesnetzagentur ist eine Einrichtung des Bundes und dafür zuständig, all die genannten Netze zu ordnen. Bei der Telekommunikation ist sie zum Beispiel dafür zuständig, dass die Netzbetreiber das mobile Telefonieren zu erschwinglichen Preisen anbieten. Mehr Infos findest du auf der Homepage der Bundesnetzagentur.

Zurück