Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Bluetooth ist ein Funkstandard zur Übertragung von Daten zwischen Geräten über eine geringe Distanz von 10 bis 100 Metern. Der Name ist dabei von König Blauzahn, einem dänischen Wikingerkönig, abgeleitet, der durch seine besondere Kommunikationsfähigkeit auf sich aufmerksam machen konnte.

Mit Hilfe von Bluetooth können mobile Geräte, wie Handys, Smartphones und Tablets, untereinander und auch mit Peripheriegeräten, wie Freisprechanlagen und Headsets, kommunizieren. Wo früher Kabelverbindungen notwendig waren, kann Bluetooth eine kabellose Übertragung ermöglichen. Um die Übertragung zu sichern, müssen die Geräte, die miteinander kommunizieren sollen, untereinander bekannt gemacht werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Pairing. Beim Pairing sollte man einen sicheren Übertragungsschlüssel mit mindestens zwölf Zeichen wählen, um die Verbindung entsprechend abzusichern.

Über ein aktiviertes Bluetooth-Modul kann ein Cyberkrimineller versuchen, das mobile Gerät zu stören oder auch zu hacken. In diesem Fall hat der Kriminelle Zugriff auf die gespeicherten Daten, wie Kalender, Adressbuch oder SMS-Speicher, und kann diese auch verändern. Bei Nicht-Benutzung sollte man die Schnittstelle deshalb deaktivieren. Das hilft gegen Datendiebe und auch beim Akkusparen.

Problematische Inhalte, wie Filme oder Bilder mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt, können über die Bluetooth-Schnittstelle heutzutage sehr einfach weitergeteilt werden. Dass man sich damit strafbar macht, ist vielen Jugendlichen nicht bewusst.

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