Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Wenn eine Drohne über fünf Kilo wiegt, muss eine Aufstiegsgenehmigung beim Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes eingeholt werden. Die Genehmigung muss je Flugeinsatz einzeln beantragt werden. Übrigens: Bei gewerblicher Nutzung, also zum Beispiel beim Erstellen von Videos und Fotos von einer Veranstaltung, die man zu Werbezwecken nutzen möchte, muss immer eine Aufstiegsgenehmigung eingeholt werden.

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