Begriffserklärung

Der Zweck der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist es, die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzuziehen und zu verteilen. In Deutschland gibt es eine Gebührenpflicht für alle, die ein Gerät zum Empfang von Radio oder TV bereithalten. Für Radio und Fernsehen fallen monatlich 17,03 Euro an, für das Radio alleine 5,52 Euro (Stand Februar 2006). Man kann sich davon allerdings befreien lassen. Im Jahr 2004 nahm die GEZ fast 7 Milliarden Euro an Gebühren ein. Diese Gebühren finanzieren öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio zu einem großen Teil und sorgen damit für ein vielfältiges und ausgewogenes Programm. Das Geld geht an die verschiedenen ARD-Rundfunkanstalten (WDR, NDR ...), das ZDF und das DeutschlandRadio. Auch die Landesmedienanstalten werden durch Rundfunkgebühren finanziert. Mehr zur GEZ.

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