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Bundesgerichtshof: Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend

Kategorie: Verbraucherschutz
20/10/07

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornografische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Klägerin, die selbst ein Altersverifikationssystem anbietet, bei dem sich die Internetnutzer im sogenannten Post-Ident-Verfahren identifizieren müssen, hat geltend gemacht, dass die Beklagte mit ihrem System gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und gegen das Strafgesetzbuch verstoße und damit auch wettbewerbswidrig handele. Mehr Informationen zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs gibt es in dieser Pressemitteilungexterner Linkexterner Link.

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