Maßnahmen gegen “Rechnungsschocks” beim Datenroaming ab 1. Juli und Senkung der Roaming-Höchstpreise
Kategorie:
Verbraucherschutz
29/06/10
Wer im Ausland unterwegs ist und dort über das Handy ins Internet geht, wurde mitunter durch hohe Rechnungen überrascht. Seit 1. Juli 2010 sorgt eine neue Regulierungsvorschrift der EU dafür, dass Kunden eine bessere Kontrolle über ihre Ausgaben haben. Die EU hat eine automatische Kostengrenze für das Datenroaming in Höhe von 50 Euro eingeführt. Außerdem wurden die Roamingtarife für Sprachanrufe weiter gesenkt. Mehr Hintergründe zur neuen Verordnung finden sich in dieser Pressemeldung
externer Link der EU.
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