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Auf die Schulhomepage darf:

Kategorie: Materialien
23/05/07

Fast jede Schule hat heutzutage eine eigene Internetseite. Doch oftmals sind die Verantwortlichen unsicher, was auf dieser Seite veröffentlicht werden darf. Wofür braucht man eine spezielle Einwilligung? Welche personenbezogenen Daten über die Lehrkräfte dürfen online gestellt werden? Antworten auf diese Fragen gab Jutta Katernberg auf der Veranstaltung “IT-Sicherheit macht Schule in NRW” Anfang Mai 2007 in Essen. Frau Katernberg ist Mitarbeiterin der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW. Ihr Vortrag mit dem Titel “Was darf auf die Schulhomepage?” kann auf den Seiten der Initiative secure-it.nrw als PDF heruntergeladen werdenexterner Linkexterner Link. Die Initiative secure-it.NRW wird gefördert vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen.

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