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Verwarnung für Schülerportal

Kategorie: Sicherheit
06/08/07

Das Angebot “schülerVZ” ist nach eigenen Angaben die erfolgreichste Internetplattform für Jugendliche ab 12 Jahren. Schüler können Profile anlegen und mit anderen in Kontakt treten. Nachdem jugendgefährdende Inhalte aufgetaucht sind, hat die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) eine Verwarnung ausgesprochen. Jetzt wird der Jugendschutz verbessert.

Schülerverzeichnis
Das “Schülerverzeichnis” - kurz “schülerVZ” - ist im Februar 2007 als Ableger des erfolgreichen Studentennetzwerks StudiVZ gestartet. Die Anmeldung ist kostenlos für Schüler ab 12 Jahren. Laut Betreiberfirma haben sich schon 900 000 Jugendliche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz angemeldet. Die Betreiber von schülerVZ legen Wert darauf, dass Benutzer sich mit ihren echten Namen und realen Angaben anmelden. Angemeldete Nutzer können Informationen über sich veröffentlichen, nach anderen Nutzern suchen oder Gruppen gründen bzw. Gruppen beitreten.

Problematische Inhalte
Die angemeldeten Nutzer können bei “schülerVZ” selbstständig Inhalte einstellen. Dabei wurden auch pornografische, rechtsradikale und andere jugendgefährdende Inhalte veröffentlicht. Die Betreiber des Portals sind daraufhin von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) wegen Verstößen gegen den Jugendmedienschutz verwarnt worden. “schülerVZ” - selbst ein Mitglied der FSM - geht gegen die problematischen Inhalte vor und verstärkt den Jugendschutzexterner Linkexterner Link.

Mehr Schutz
Über 100 Diskussionsgruppen von “schülerVZ” wurden schon gelöscht. Mitarbeiter suchen weiter nach jugendgefährdenden Inhalten, um Gruppen zu löschen oder Nutzer zu sperren. Im Verhaltenskodex vom Schülerverzeichnisexterner Linkexterner Link wird geregelt, wie Nutzer miteinander umgehen sollen. Zudem wurde ein Filter in die Suche eingebaut, der bestimmte Suchbegriffe nicht mehr zulässt. Weitere Maßnahmen sind geplant, wie zum Beispiel die Einführung von altersbezogenen Gruppen und einer Infoseite für Eltern.

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