Wer kopieren kann muss zahlen
Kategorie:
Geräte
20/12/05
Beim Kauf eines PCs muss man künftig 12 Euro an die Urheber von geistigen Werken abgeben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden. Denn mit einem PC kann man private Kopien von allerlei urheberrechtlich geschützten Inhalten machen. Die Abgabe wird deshalb von einer Verwertungsgesellschaft eingesammelt und an die Urheber verteilt.
Der Kläger
Die Anklage kam von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Die VG Wort verwaltet die Urheberrechte von 300.000 Autoren und 7.000 Verlagen in Deutschland. Sie nimmt Geld ein für die Nutzung von geschützten Texten und verteilt dieses Geld an die Urheber, also die Autoren und Verlage. Die VG Wort würde die Abgabe von 12 Euro vom Hersteller eines Computers bekommen. Dazu Professor Dr. Ferdinand Melichar aus dem Vorstand der VG Wort: “Damit sind dann alle gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen abgedeckt, die mit dem PC vorgenommen werden. (...) Die Pläne der Industrie, eine individuelle Abrechnung jedes einzelnen urheberrechtlich geschützten Inhaltes durch Digital Rights Management-Systeme einzuführen, würden Verbraucher um ein Vielfaches höher belasten.”
Der Angeklagte
Angeklagt vor dem OLG München war der Computerhersteller Fujitsu-Siemens. Das Urteil gilt aber eigentlich für die ganze PC-Branche. Deshalb gab es große Kritik vom “Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.” (BITKOM), bei dem auch Fujitsu-Siemens Mitglied ist. Kritisiert wird besonders, dass es in keinem anderen europäischen Land pauschale Urheberrechtsabgaben für PCs gibt. Außerdem werden schon jetzt Abgaben beim Kauf eines CD-Brenners (7,50 Euro) oder DVD-Brenners (9,21 Euro) erhoben. Die neue Abgabe verteuert die Produkte der PC-Branche für die Verbraucher und belastet den Standort Deutschland, so die Meinung der BITKOM. Fujitsu-Siemens will Einspruch gegen das Urteil einlegen und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Hintergrund
Es gibt in Deutschland schon lange pauschale Urheberrechtsabgaben für Geräte. Wer einen Kopierer kauft, zahlt beispielsweise eine Abgabe dafür, dass damit zum Beispiel Bücher kopiert werden. Welche Bücher das dann genau sind, spielt keine Rolle - denn die Kopierer werden natürlich nicht überwacht. Das Geld geht an eine Verwertungsgesellschaft, die es dann an die Autoren, Fotografen, Künstler und so weiter verteilt. Die Abgaben gibt es zum Beispiel auch für Videorekorder, Scanner und einige CD- oder DVD-Rohlinge. Dadurch erhalten Verbraucher das Recht, geschützte Inhalte in beschränktem Umfang für private Zwecke zu kopieren.
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