Was ändert sich durch das neue Elektrogesetz?
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21/07/06
Für Verbraucher ändert sich durch das neue ElektroG ein wichtiger Punkt. Sie dürfen ihre alten Geräte nicht mehr in den Hausmüll werfen. Öffentliche Sammelstellen von Städten und Gemeinden nehmen kaputte Toaster, Handys, Computer und so weiter kostenlos entgegen. Große Hausgeräte wie E-Herde oder Kühlschränke können weiter als Sperrmüll abgeholt werden. Wesentliche Neuerungen durch das Gesetz betreffen besonders die Entsorgung von Altgeräten durch die Elektrohersteller. Seit dem 24. März 2006 sind die Hersteller dafür zuständig, dass Schadstoffe aus dem Elektroschrott entfernt werden und möglichst viele Materialien wieder verwendet werden können. Die Geräte werden in verschiedenen Gruppen gesammelt und dann von Herstellern abgeholt. Die meisten Hersteller werden die Container mit den Altgeräten nicht selbst abholen, sondern eine spezielle Firma mit der Abholung und dem Recycling beauftragen. Weil das natürlich etwas kostet, befürchten einige Fachleute, dass Elektrogeräte in Zukunft etwas teurer werden. Dann würden sich die Hersteller die Recyclingkosten von den Verbrauchern wiederholen.
Im ElektroG ist auch geregelt, dass neue Elektroprodukte weniger Schadstoffe enthalten sollen. In Zukunft wird also beispielsweise weniger Blei, Quecksilber oder Cadmium in Elektrogeräten stecken.
