Unerlaubter Pumuckl auf der Homepage: 7000 Euro!
Kategorie:
Dies und Das
02/02/07
Ein Bäckermeister hat seine Internetseite mit einem Bild des Kobolds Pumuckl verschönert. Allerdings besaß er keine Rechte an dem Bild. Findige Anwälte schickten ihm eine Abmahnung, die der Bäcker nicht zahlen wollte. Am Ende kamen Kosten von fast 7000 Euro auf ihn zu. Fremde Bilder oder Landkarten aus dem Netz sollte man nicht benutzen.
Bäckerfall beim ZDF
Das ZDF hat in der Sendung “heute-journal” über den Fall berichtet. Die Geschichte des Bäckers war ein Beispiel für einen ahnungslosen Internetnutzer, der ohne sein Wissen gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Es gibt Anwälte, die gezielt nach solchen Verstößen suchen und Abmahnungen verschicken. Der Bäcker sollte zunächst rund 1000 Euro an Gebühren zahlen. Weil er dies nicht wollte, ging der Fall vor Gericht. Der Bäcker verlor den Prozess und musste schließlich rund 7000 Euro zahlen. Der TV-Bericht des ZDF kann hier nochmal angeschaut werden
externer Link.
Fremde Bilder
Beim Online-Auktionshaus eBay passiert es sehr häufig: Jemand will ein Produkt verkaufen und hat kein Foto davon. Er lädt sich ein Bild des gleichen Produkts herunter, dass ein anderer bei eBay verkauft. Das ist in den meisten Fällen eine Urheberrechtsverletzung. Bilder, die jemand anderes gemacht hat, dürfen nur mit dessen Zustimmung online genutzt werden. Das gilt auch für Landkarten und andere Grafiken, die leider allzu häufig ohne Erlaubnis im Netz die Runde machen. Wer solche Sachen nutzt, läuft Gefahr, durch teure Abmahnungen tief in die Tasche greifen zu müssen.
Verdienen mit Abmahnungen
Für manche Anwälte ist das Verschicken von Abmahnungen ein richtiges Geschäft. Zum Teil werden Sammelabmahnungen mit überhöhten Forderungen versendet. Viele Verbraucherschützer haben gegen diese Praktiken protestiert. Die Bundesregierung möchte Privatleute in Zukunft vor allzu hohen Forderungen schützen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte einem ZDF-Reporter dazu Folgendes: “Wir wollen, dass Schüler oder Menschen, die eine Privatwebsite aufbauen im Netz, und die dazu ein Bild oder einen Ausschnitt aus einem Stadtplan(...) urheberrechtswidrig benutzen, nicht mit überzogenen Abmahnungen belastet werden.” Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Anwälte bei ersten Abmahnungen von Privatpersonen künftig nur noch 50 Euro verlangen dürfen.
Abmahnwellen drohen
Einige Experten befürchten, dass eine neue Welle von Abmahnungen droht. Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes könnten manch findige Anwälte so noch einmal ihr Geschäft machen. Wer eine Internetseite betreibt, einen Blog schreibt, bei Onlineauktionen handelt oder auf andere Arten Inhalte im Internet veröffentlicht sollte also sehr vorsichtig sein. Im Zweifel ist es besser, auf ein Bild oder eine Grafik zu verzichten, als gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Denn auch wenn Pumuckl ein lustiges Kerlchen ist, sind 7000 Euro doch ein bisschen viel für ein buntes Bild auf der Homepage.
