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Handy, Porno, Strafgesetz

Kategorie: Dies und Das
26/05/11

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Pornografie darf Menschen unter 18 Jahren generell nicht zugänglich gemacht werden. Das ist so im deutschen Strafgesetzbuch niedergeschrieben. Zur harten Pornografie werden pornografische Schriften, Filme, Bilder usw. gezählt, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Für “harte Pornografie” gibt es ein umfassendes Verbreitungsverbot. Dabei ist es ganz egal, ob Jugendliche oder Erwachsene die Pornografie verbreiten! Mehr zum Thema Handy, Porno, Strafgesetz findest du hier. Einen handysektor-Flyer mit dem Titel “VOLL PORNO” kannst du hier downloaden. Tipps für das richtige Verhalten bei Gewalt und Porno auf dem Handy gibt es hier.

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