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Datensparsamkeit statt Bespitzelung

Kategorie: Sicherheit
29/05/08

Bei der Telekom wurden in den Jahren 2005 und 2006 Verbindungsdaten von Telefongesprächen dafür benutzt, um Mitarbeiter zu überwachen. Der Konzern hat dies inzwischen bestätigt und eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls angekündigt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert darüber hinaus noch weitere Konsequenzen.

Spitzel-Skandal
Wie die Telekom zugegeben hat, wurden 2005 und 2006 die Telefonverbindungen von wichtigen Mitarbeitern und Managern aus dem Hause kontrolliert. Dabei wurden keine Gespräche mitgehört, sondern die Verbindungsdaten ausgewertet. Diese Daten verraten Datum, Uhrzeit und Länge eines Gesprächs und die Telefonnummer des Gesprächspartners. Bei der internen Bespitzelung ging es anscheinend darum, Informationen über Kontakte zu Journalisten zu bekommen. Der jetzige Telekom-Chef René Obermann war 2006 noch nicht im Amt. Zu diesem Zeitpunkt war er aber der Chef von T-Mobile. Er sagt zu dem Skandal: “Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst”.

Datensammler
Zum Spitzel-Skandal bei der Deutschen Telekom sagte Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: “Die Vorgänge müssen lückenlos aufgeklärt und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Offenbar konnten da einige den Begehrlichkeiten nicht widerstehen, die mit der immer umfangreicheren Sammlung personenbezogener Daten verbunden sind.”

Datenvermeidung
Für Schaar stellt die “maßlose Datenspeicherung selbst ein gravierendes Sicherheitsrisiko” dar. Deshalb fordert er, dass Datenvermeidung und Datensparsamkeit immer wichtiger werden. Hier appelliert er auch an die Politik, dass weniger personenbezogene Daten gesammelt werden, anstatt die Speicherung immer weiter auszubauen. Außerdem sollten Verstöße gegen den Datenschutz nach Ansicht von Herrn Schaar öffentlich bekannt gemacht werden. Er fordert auch die Telekom auf, dass sie alle Betroffenen darüber informiert, wie sie mit deren Daten umgegangen ist.

Datenschutzverstöße
Wenn die Staatsanwaltschaft den Spitzel-Skandal näher untersucht hat, kann es sein, dass einige Verantwortliche dafür von einem Gericht bestraft werden. Für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können auch Bußgelder verhängt werden, allerdings maximal 300.000 Euro. Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist diese Summe zu niedrig, vor allem mit Blick auf die Wirtschaftskraft großer Unternehmen.

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