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Darf man mein Telefon abhören?

Kategorie: Sicherheit
28/01/06

Es gibt in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Fernmeldegeheimnis. Der Staat darf sich aber bei schweren Straftaten zum Zweck der Strafverfolgung Kenntnis von Telefongesprächen und auch deren Inhalt verschaffen. Wer nicht in dem begründeten Verdacht steht ein schwerer Straftäter zu sein, darf nicht abgehört werden. Viele Menschen plaudern aber in aller Öffentlichkeit am Handy alles über sich, über ihre Freunde, ihre Familie, Geldangelegenheiten, den Gesundheitszustand, Wohnort, Schulnoten, Liebesbeziehungen und das Wetter aus. Da hilft auch kein Fernmeldegeheimnis.

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