“An die elektronische Litfaßsäule geklebt”
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Dies und Das
12/01/06
Aus Rache an seiner Ex-Freundin hat ein 40 Jahre alter Mann ein privates Sex-Video ins Internet gestellt. Deshalb wurde er jetzt vom Amtsgericht Marburg zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 35.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Denn mit der Aktion hat er unter anderem die Rechte seiner Ex-Freundin am eigenen Bild verletzt.
Das Urteil
Der Verurteilte hatte das Video und verfremdete Bilder mit dem Namen seiner Ex-Freundin versehen und auch ihre Adresse, Telefonnummer und Mailadresse verraten. Der zuständige Richter Mirko Schulte sagte in der Begründung zum Urteil: “Man wird an die elektronische Litfaßsäule geklebt und den Voyeuren zum Fraß vorgeworfen.” Zudem wies der Richter darauf hin, dass die Bilder eigentlich nicht mehr gelöscht werden können. Denn sie wurden in Tauschbörsen gehandelt und sind dadurch auf vielen verschiedenen Rechnern gespeichert.
Die Folgen
Die betroffene Frau ist durch Anrufe und Mails fremder Männer auf die Bilder aufmerksam geworden. Ihr Tochter wurde in der Schule auch von Mitschülern angesprochen. Die Belastung für die Frau ist so groß geworden, dass sie nun mit einem neuen Namen in eine andere Stadt zieht. Richter Mirko Schulte: “Die Bilder werden sie immer verfolgen. Wenn jemand lächelt oder hinter vorgehaltener Hand wispert, wird sie vermuten, dass er auch den Film kennt.”
Das eigene Bild
Natürlich haben auch Jugendliche das Recht am eigenen Bild. Denn grundsätzlich darf jeder Mensch selbst entscheiden, ob und wo ein Bild von ihm veröffentlicht wird. Wenn es um Bilder aus dem privaten Bereich geht, ist sogar schon die Aufnahme ohne Genehmigung verboten. Denn es gibt ein Gesetz zum Verbot heimlicher Bildaufnahmen, über das wir beim handysektor schon berichtet haben.
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